Vielleicht hätte man gar nicht über den Abmahnwahnsinn des Jack Wolfskin* schreiben sollen, dachte ich manchmal in den letzten Tagen - aber das ist natürlich Quatsch.
Warum man nicht hätte darüber schreiben sollen? Nun, ich dachte wie mancher Journalist nachdem er über einen Amoklauf geschrieben hat: jetzt lesen das viele Menschen, ich wecke Nachahmungstäter, ermutige sie, zeige ihnen Wege auf.
Genauso dachte ich über Anwälte, andere Markenartikler, den phantasievollen Kleinstgewerbetreibenden an der Großstadt-Straßenecke: jeder labile, primär monetär- und ego-gesteuerte Organismus wird nun seine Chance wittern, auch mal mit ein paar fadenscheinigen Erklärungen und dubiosen Analogien so richtig abzusahnen.
An Journalisten hätte ich - ehrlich gesagt - (noch) nicht gedacht. Tatsächlich hatte ich vermutet, daß sie soviel Anstand haben, zumindest so lange zu warten, bis sie durch das Leistungsschutzrecht gesetzlich legitimiert werden, den größten anzunehmenden Blödsinn zu machen.
Aber man wird immer wieder durch die Gier der Menschen eines Besseren belehrt. Eva Schweitzer hat einen Blogger wg. eines Zitates eines Absatzes aus einem ihrer Texte abmahnen lassen! Nachzulesen bei Netzpolitik ("Geschäftsmodell für Journalisten: Blogger abmahnen") und Spreeblick ("Journalistin lässt Blog abmahnen, fordert 1.200 Euro Schadensersatz für Textzitate [Update]"). Kosten für den Blogger: 2.155 Euro.
Natürlich zieht Frau Schweitzer nun mit einer 'witzigen' Replik die Abmahnung zurück. Big Deal!
Problematisch ist hier wieder nur die Begründung für die hohen Kosten (der Anwalt ist so teuer!), die fehlende Entschuldigung, die fehlende Einsicht in das Fehlerhafte ihres Handelns und der schale Beigeschmack, daß sie die Abmahnung niemals zurückgezogen hätte, hätten nicht Spreeblick und Netzpolitik berichtet.
Für den Blogger ist es gut ausgegangen - für uns alle nicht, denn weiterhin versuchen die Menschen, Anwälte und Gedankenlosen es auf diesem Wege, dem Wege des geringsten Widerstandes, indem sie die Schwächsten angehen, dem Wege der Buchstaben des Gesetzes, statt des Gesunden Menschenverstandes, und dem Wege des geringsten Aufwandes, indem sie den Anwalt einschalten.
Ich hoffe nur, daß nun mindestens eine weitere Person verstanden hat, daß der Aufwand am Ende doch höher ist als den Betroffenen einfach anzurufen ...
Danke also an Spreeblick und Netzpolitik!
Nachtrag I (11:11 Uhr (Zufall)):
Guter Kommentar bei Spreeblick: "Mal ganz ehrlich: der “Artikel” ist nur Teaser, das “Zitat!” umfasst
80% der Zeilen und eine Quellenangabe findet sich auch nicht; erst wenn
man dem Link folgt, kann man heraus finden, von wem das Zitat ist.
Die feine Art ist das nicht. Selbst an der Uni lernt man zitieren anders.
Andererseits ist es abwegig, daraus eine “Zweitverwertung” zu
konstruieren und dermaßen hohe Forderungen abzumahnen… ein kurzer
Hinweis auf Gepflogenheiten des respektvollen Zitierens hätte es hier
auch getan".
Nachtrag II (12:11 Uhr (Größerer Zufall))
Die 1.200 Euro gingen mir doch nicht aus dem Kopf! Und auffällig ist die Zahl schon, macht sie doch genau die Summe aus, die sich ergibt, multipliziert man 80 Euro (der Preis, den Eva für einen Artikel bei einer Tageszeitung erzielte) mit 15 (so oft verkaufte diese Tageszeitung den Artikel an andere Zeitungen weiter)!
("... eine Tageszeitung einen Artikel von mir, für den sie ungefähr 80 Euro bezahlt hat, an sage und schreibe 15 andere Zeitungen verkauft hat, ohne mir Bescheid zu sagen").
Auffällig - vor allem aber viele Fragezeichen erzeugend - sind die 1.200 Euro vor allem, wenn man sich ihre Entstehung vor Augen hält: "1.200,00 Euro soll Philipp ... an Frau Schweitzer zahlen, ... beim angesetzten Gegenstandswert von 21.200,00 Euro ...".
Was nur ist an diesem Artikel das so besonders Wertvolle, das den entsprechenden "Gegenstandswert" auf unglaubliche 21.200 Euro schnellen läßt, während der andere von ihr angesprochene Artikel nur 80 Euro wert war?
Oder hätte sie letzteren statt 15mal (wie ersteren) nun 265mal(!) verkaufen können (21.200/80=265)? Hmm.
Update
17:36 Uhr > "Stellungnahme von Eva Schweitzer zur Blog-Abmahnung [Update]", Spreeblick. Sehr gute Replik von Johnny auf ein Schreiben der Eva Schweitzer.
Inzwischen geht Jack Wolfskin auch auf schon früher Abgemahnte zu und untersucht die Fälle erneut. Ein guter und richtiger, aber auch dringend notwendiger Zug: "Beginnt der Dialog? Jack Wolfskin nimmt alte Abmahnfälle wieder auf", werbeblogger (Disclaimer: Ein Gastbeitrag von mir beim Werbeblogger hatte die aktuelle Wolfskin-Abmahn-Geschichte öffentlich gemacht.*).
31. Oktober
12:25 Uhr > Guter, relativierender Beitrag zum vollkommen unverständlichen Verhalten mancher Kommentatoren, etc. (bei Spreeblick zB mußten die Comments geschlossen werden): "Blogger und Journalisten - das ewige Feindbild", Ulrike Langer.
13:25 Uhr > "Evas Gesetz", Lawblog. "A new Hope", Eva Schweitzer selbst. "Warum mich Frau Dr. Eva Schweitzer sprach- und fassungslos macht", fixmbr. Das Schlußwort hat Interludium von Lanu: "Kinderkacke".
05. November
10:23 Uhr > "Abmahnen von Zitaten", Telepolis. Wichtige Hintergründe zu heutigen Vorgehensweisen von Abmahnanwälten und -firmen.
06. November
09:47 Uhr > "Eva Redselig", Udo Vetter über ein spannendes Abmahn-Geschäftsmodell! Bitte auch die Kommentare beachten!
13:17 Uhr > "Spezialisiert auf Textdieb-Jagd", taz, via @diplix.
19:41 Uhr > "Eva Schweitzer zahlt überhaupt nichts", Schaltzentrale. Das wird ja immer besser. Netzpolitik faßt zusammen: "Fall Schweitzer: Abmahner in der Rechtfertigungsfalle?".
Siehe auch: "Geschäftsmodell urheberrechtliche Abmahnung", Internet-Law. "Textdieb-Jagd", Spreeblick.

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